Nicht gut:
Kleinstdrohnen im Staatsdienst

Das Innenministerium liefert wieder mal ein schönes Beispiel für die Doppelgesichtigkeit der Technologie. Es ist zum Verzweifeln und ziemlich hoffnungslos, findet zumindest Eric Tella in seinem Kommentar zu den neuen Einsatzvorschriften für Kleinstdrohnen.

Wir wollen doch nur spielen

In den letzten Jahren gab es kaum ein Event auf dem nicht irgendjemand eine Handvoll Drohnen in die Luft geworfen hätte. Ein großer Spaß. Die Dinger können ja auch was:
32k-Auflösung, Raumtracking, intelligente Objekterkennung, stundenlange Airtime, MultiCam-Funktion für volumetrische Videos, autonome Schwarm-Steuerung nach Zielvorgabe. Dann noch die Streams an einen Cloud-Service wie BeThere routen und schon erhalten registrierte Besucher noch während der Veranstaltung ein schickes Best-of.

Schluss mit lustig

Doch jetzt hat das Innenministerium nach längeren Beratungen die neuen ‚Vorschriften für den Einsatz von Kleinstdrohnen durch Polizei und Sicherheitsbehörden‘ in Kraft gesetzt – und schon ist es gar nicht mehr so spaßig.
Bisher war der staatliche Einsatz der fast unsichtbaren Drohnen nur sehr eingeschränkt möglich und damit äußerst selten. Dafür gibt es gute Gründe. Denn auch wenn die Überwachung mit großen Drohnen schon lange zum Alltag gehört, bieten die kaum zu bemerkenden Kleinstdrohnen vollkommen neue Einsatzmöglichkeiten, die weit in die Intimsphäre jedes Menschen hinreichen.

Zahlreiche Organisationen haben sich deshalb in den letzten Jahren für ein dauerhaftes behördenübergreifendes Verbot stark gemacht, manche sogar für einen vollständigen Verkaufsstopp von Kleinstdrohnen. Die Antwort des Innenministeriums darauf kann getrost als erhobener Mittelfinger bezeichnet werden. Eine glaubhafte Auseinandersetzung mit den Gefahren für unsere Persönlichkeitsrechte, den Datenschutz, unsere Demokratie und den ganzen Rest ist nicht zu erkennen.

Stattdessen dürfen schon ab Juni diesen Jahres Kleinstdrohnen weitreichend zur Dokumentation und Gefahrenabwehr eingesetzt werden und sind dabei nicht einmal auf deklarierte Zonen beschränkt wie dies für die zivile Nutzung gilt. Schlimmer noch: zukünftig dürfen sie auch in Privaträume eindringen, wenn dies ’situativ erforderlich‘ sein sollte. Was genau das bedeuten soll, bleibt offen. Das alleine schon ist ein maßloser Freifahrtschein, aber auch sonst lässt sich keine Bereitschaft zur sinnvollen Beschränkung erkennen. Ganz im Gegenteil:

  • Anders als eine privat genutzte Kleinstdrohne muss die staatliche Variante nicht registriert werden. Ein Service wie DroneWatch ist damit raus und jede Möglichkeit dahin, eine ungewollten Aufzeichnung zu vermeiden. Sicher, die Anonymität einer Drohne kann in bestimmten Fällen erforderlich sein, doch damit gleich jede Möglichkeit auf Privatsphäre aufzugeben geht deutlich zu weit. Also Achtung: in Zukunft keine Party, kein Treffen einer Aktionsgruppe, kein gemütlicher Abend auf dem Sofa mehr ohne heimliche Begleitung staatlicher Drohnen. Natürlich nur ‚möglicherweise‘ , aber wie wir wissen reicht das ja aus.
  • Der minimale Personenabstand ist für alle autonomen Kleinstdrohnen softwareseitig auf mindestens 90 cm festgelegt. Für die staatliche Variante wird er jetzt aber auf zwanzig Zentimeter reduziert. Da die Kamera- und Mikrofonsysteme durchaus auch aus mehreren Metern Abstand hervorragende Aufnahmen liefern, kann diese Reduzierung eigentlich nur einen Zweck haben: die Drohnen sollen nahe genug an Menschen heranfliegen, um Gifte, Drogen, invasive Miniroboter oder Sender abliefern zu können. Das Innenministerium streitet das natürlich vehement ab, zumal es auch nicht mit bestehenden Gesetzen zu vereinbaren wäre. Ein plausibler Grund für die Reduzierung wird allerdings auch nicht genannt.
  • Anonymisierungsdienste wie NoPic oder Priv.t können ihre Nutzer in unautorisierten ‚Aufzeichnungen‘ unkenntlich machen. Dahinter verbirgt sich ein Gemeinschaftsangebot der Drohnenhersteller, die damit der Kritik an mangelhafter Berücksichtigung von Persönlichkeitsrechten begegnen wollen. Das gilt schon jetzt nur für private Videos, aber auch das scheint dem Innenministerium ein Dorn im Auge zu sein. Angeblich konnten in der Vergangenheit Aufzeichnungen von Tathergängen aufgrund der Anonymisierung häufig nicht genutzt werden. In Zukunft müssen die Diensteanbieter die Identität von Nutzern preisgeben können, wenn ‚die Situation es erforderlich‘ macht. Das dürfte eine schwierige Umstellung werden, denn aktuell legen sie viel Wert darauf, dass eine einmal durchgeführte Anonymisierung nicht aufgehoben werden kann.

Nur der nächste Schritt

Das Innenministerium hat ganze Arbeit geleistet und hier ein Major-Update für den Überwachungsstaat geliefert. Die Begründung, dass damit nur mit ‚internationalen Sicherheitsstandards‘ gleichgezogen wurde, macht es auch nicht besser.

Aber was noch schlimmer ist: wir kennen alle das Theaterstück, das nun kommt. Es wird Kritik, Petitionen und Klagen geben und am Ende ein paar Nachbesserungen; doch im Wesentlichen bleibt alles wie es ist. Die meisten Menschen interessiert es sowieso nicht oder sie befürworten es sogar. Das war schon so bei der Einführung des automatischen Gesundheitsscans bei Bewerbungsgesprächen, der Nutzung von fahrzeugbasierten Bewegungsprofilen oder dem (freiwilligen *haha*) Bürger-Leistungsscore, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Aber auch die schärfsten Kritiker werden verstummen. Es dauert vielleicht ein bisschen, aber dann haben auch sie sich damit abgefunden und wenden sich dem nächsten Thema zu.

Fatalismus pur

Ich befürchte, dass es immer so weitergehen wird. Jede neue Technik und jede neue Infrastruktur, die Kontrollmöglichkeiten bietet, wird dafür auch genutzt werden. Das ist ein Automatismus, scheinbar ein Naturgesetz. Und es ist nichts in Sicht, was diesen Prozess aufhalten könnte.
Ich entschuldige mich bei allen, die gerade mehr erwarten, aber nach vielen Jahren, in denen ich mich als Journalist mit diesen Themen beschäftigt habe, bleibt gerade nur Frustration und Ratlosigkeit. Und die einzig richtige Einschätzung kommt da vielleicht vom genial-obszönen Jason Bihal:

„Du hockst in einem verficktem Schlammloch im Amazonas und hoffst, dass du endlich keine Daten mehr absonderst. Und plötzlich bohrt sich ein Messroboter durch die Wand und noch bevor du ihn zertreten kannst, fängt er an deine Scheiße zu analysieren. Fuck, dieser Planet ist komplett irre geworden.“

(Anmerkung: Oben seht ihr das Einsteiger-Set ‚Souya Pico NW-4‘, das ich mir vor zwei Jahren gekauft habe.)

Markus van Well